Die Beschaffung der Handfeuerwaffen für die kaiserlichen Truppen gestaltete sich Mitte des 17. Jahrhunderts sehr einfach. Ein Regimentsinhaber erhielt den Bestallungsbrief mit der Werbebefugnis – in manchen Fällen auch das dafür erforderliche Kapital vom Hofkriegsrat (im heutigen Sinne das Kriegsministerium) angewiesen – und rüstete damit seine Kavallerietruppe aus.
Nach einer bestimmten Zeit wurde die ausgerüstete Mannschaft des Regimentsinhabers von einem kaiserlichen „Commissario“ gemustert. Zu den Handfeuerwaffen der Kavallerie zählen wir die tragbaren, von einzelnen Reitern mitgeführten und gelegentlich im Kampf verwendeten Karabiner und Pistolen.
Ursprünglich konzentrierte sich die Kampfweise der Reiterei allein auf den Vorteil der größeren Wucht, mit der sie auf die Infanterie stoßen konnte. Noch in der theresianischen Zeit war es die schwere Kavallerie, die oft einen entscheidenden Einfluss auf den Ausgang einer Schlacht hatte.
Die leichte Kavallerie, hauptsächlich aus Husaren und Ulanen bestehend, wurde für Erkundungs- und Sicherungsdienste herangezogen, da sie beweglicher und geeigneter für schnelle Operationen war. Daher wurde sie besonders für die Verfolgung eingesetzt. Die Grundlage für diese umfassende Zusammenstellung der in der k. (u.) k. Armee verwendeten Kavalleriegewehre
bietet die
K. u. k. wehrtechnische Studiensammlung Braunau
mit ihren einzigartigen Belegstücken, die anhand zahlreicher Abbildungen der Kavalleriekarabiner wiedergegeben
werden.
Preis € 119,-- zzgl. Porto